Kinderbetreuung

Immer gesucht: Tagesmütter und Tagesväter

In Ostbelgien sind die Tagesmütter ein wichtiger Garant, um Familie und Beruf zu vereinbaren. 2021 betreuten konventionierte und selbstständige Tagesmütter rund 1.000 Kleinkinder und Kinder ab drei Jahren. Vielleicht auch ein Beruf für Sie?

Ob konventioniert oder selbstständig, Tagesmütter sind in der Regel zwischen 18 und 65 Jahre alt. Sie betreuen die Kinder immer persönlich entweder in ihren eigenen vier Wänden oder zusammen mit anderen Tagesmüttern in einer sogenannten Co-Struktur oder in einem Tagesmütterhaus.

Hinweis: In Ostbelgien üben bisher überwiegend Frauen diesen Beruf aus, weshalb der Begriff Tagesmütter im mündlichen und schriftlichen Gebrauch üblich ist. Interessierte Männer sind herzlich eingeladen, als Tagesvater zu arbeiten!

Was macht eine Tagesmutter?

Eine kleine Gruppe Kinder malt und bastelt gemeinsam mit ihrer Tagesmutter.

Eine Tagesmutter hat einen sehr vielfältigen und verantwortungsvollen Job. Neben Essen, Schlafen, Umsorgen und Spielen ist sie die Bezugsperson, die den Kindern in einer familiären Umgebung Geborgenheit und Kontinuität bietet. Eine Tagesmutter muss über viel pädagogisches Geschick verfügen, eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich.

Die Betreuungsräume müssen für die Kinder geeignet sein und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Hierzu finden Sie mehr Informationen in den weiterführenden Links.

Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter gleichzeitig betreuen?

Eine Tagesmutter darf maximal

  • vier Kinder unter drei Jahren sowie
  • zwei Kinder bis zu zwölf Jahren zeitgleich betreuen.

Die Tagesmutter kann ein Jahr nach ihrer Anerkennung einen Antrag stellen. Wird diesem stattgegeben, dann darf sie maximal

  • sechs Kinder unter drei Jahren sowie
  • zwei Kinder bis zu zwölf Jahren zeitgleich betreuen.

Die eigenen Kinder im Alter bis zu sechs Jahren werden mitgezählt.

Wie arbeitet die konventionierte Tagesmutter?

Der Tagesmütterdienst des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB) vermittelt und organisiert die Kleinkindbetreuung.

Die Aufgaben des Tagesmütterdienst sind:

  • er lässt die konventionierten Tagesmütter zu
  • er begleitet die Tagesmütter
  • er organisiert jährlich Weiterbildungen
  • er stellt das benötigte Material zur Verfügung

Die konventionierten Tagesmütter erhalten pro Kind und pro Tag eine festgelegte, steuerfreie Kostenentschädigung von 27,60 Euro sowie einen Zuschlag, wenn sie Überstunden leisten.

Und die selbstständige Tagesmutter?

Die selbstständige Tagesmutter regelt die Betreuung der Kinder autonom
und legt ihren Tarif (rund 40 Euro pro Betreuungstag) eigenständig fest. Die Betreuungsmodalitäten und Kostenbeteiligung werden vertraglich mit den Eltern festgehalten.

Weitere Infos zu Anerkennung als selbstständige Tagesmutter finden Sie in den weiterführenden Links.

Die selbstständige Tagesmutter kann eine finanzielle Unterstützung bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen:

  • eine einmalige Beratung durch einen Steuerexperten ihrer Wahl;
  • einen einmaligen Erstausrüstungszuschuss und einen Ausrüstungszuschuss, der alle sechs Jahre neu beantragt werden kann
  • einen jährlichen Zuschuss für annehmbare Funktionskosten pro Betreuungsplatz für maximal 6 Plätze.

Darüber hinaus bietet das RZKB neben der regelmäßigen und kostenlosen Beratung und Begleitung interessante und hilfreiche Weiterbildungen an.

Was sind Co-Tagesmütter?

In einer Co-Struktur haben sich mindestens zwei Tagesmütter zusammengeschlossen, um eine Betreuung anzubieten. Sie mieten häufig Räumlichkeiten an, teilen sich die Kosten und stimmen Öffnungszeiten miteinander ab.

Sowohl konventionierte als auch selbstständige Tagesmütter können sich zusammenschließen.

Und was ist der Unterschied zu den Tagesmütterhäusern?

Ein Tagesmütterhaus ist eine Gesellschaft oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Tagesmütter arbeiten als Angestellte.

Die Bedingung für ein Tagesmütterhaus: mindestens eine der drei Tagesmütter verfügt über einen Bildungsnachweis als Säuglings- oder Kinderpfleger, Kinderbetreuer oder Erzieher.

Wann kann ich loslegen?

Als erstes müssen Sie vom Tagesmütterdienst zugelassen oder von der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Tagesmutter anerkannt werden. Dann können Sie als konventionierte oder selbstständige Tagesmutter arbeiten.

Möchten Sie Weiteres über die Arbeit der Tagesmütter wissen? Suchen Sie eine neue Herausforderung? In den weiterführenden Links oder beim RZKB erfahren Sie mehr.