Das Kind lebt nicht in seiner Familie
Es gibt Situationen, in denen das Kind nicht in seiner Familie lebt. Dann ändern die Empfänger des Kindergelds. Ein Zusatz wird für das Kind angespart.
Ein Kind lebt in einer Pflegefamilie
Pflegefamilien erhalten wie bisher auch das Kindergeld für ihre Pflegekinder. Neu ist jedoch, dass das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusätzlich einen monatlichen Betrag für das Pflegekind anspart. Über dieses Geld kann das Pflegekind ab seinem 18. Lebensjahr verfügen.
Ein Kind lebt in einer Einrichtung
Die bisherigen Empfänger erhalten weiterhin 1/3 des Kindergeldes. Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft spart zusätzlich einen monatlichen Betrag für das Kind an. Über dieses Geld kann das Kind ab seinem 18. Lebensjahr verfügen.