Einvernehmliche Jugendhilfe

Aufgabenbeschreibung

Die einvernehmliche Jugendhilfe ist ein Aufgabenbereich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ziel ist es, Kinder bis zum Alter von 18 Jahren und ihre Familien in schwierigen oder gefährdeten Lebenssituationen zu unterstützen.

Jedem Kind soll ein würdevolles und altersgerechtes Leben ermöglicht werden. Dies beinhaltet die Förderung seiner gesunden Entwicklung, Erziehung und sozialen Teilhabe, vorzugsweise innerhalb seiner Familie.

In der einvernehmlichen Jugendhilfe arbeiten die Mitarbeiter eng mit dem Kind und seinen Eltern zusammen, um eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hilfe und Unterstützung zu entwickeln.

Bei welchen Themen kann man sich an die einvernehmliche Jugendhilfe wenden?

  • Erziehungsprobleme und familiäre Konflikte
  • psychische und physische Vernachlässigung oder Misshandlung
  • (Vermutung von) sexueller Gewalt und Missbrauch
  • psychische und psychiatrische Erkrankungen von Eltern oder Kindern wie z. B. Depression und Magersucht
  • konfliktreiche und hochstrittige Trennungssituationen
  • Verhaltensauffälligkeiten der Kinder in Zusammenhang mit z. B. Schulproblemen, Drogenkonsum oder Weglaufen

Zielpublikum

  • Das Angebot richtet sich an:

  • Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, deren Erziehungsberechtigte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
  • Erziehungsberechtigte, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
  • junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren, die Rat suchen und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
  • Bezugs- oder Vertrauenspersonen der Kinder
  • Dienste und Einrichtungen, die bei der Begleitung der Kinder Unterstützung oder Beratung benötigen