Wie kann ich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Kind adoptieren?

Es gibt vier verschiedene Adoptionsformen. Hier finden Sie Informationen über die Verfahren, die wichtigsten Schritte und die Unterstützung durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

In Belgien gibt es folgende Formen der Adoption:

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    Inlandsadoption (Adoption eines Kindes, das in Belgien lebt)

  • Auslandsadoption

  • innerfamiliäre Adoption (Stiefkind- oder Pflegekindadoption, Adoption eines verwandten Kindes)

  • Adoption eines verwandten Kindes, das im Ausland lebt

Auch gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen dürfen laut belgischem Gesetz ein Kind adoptieren.

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Adoption:

1. Information

Jede Adoption beginnt mit einem persönlichen Informationsgespräch in der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA). Das Thema ist sehr komplex und es gibt viele, häufig auch fehlerhafte Informationen wie zum Beispiel im Internet.

2. Vorbereitung

Die Adoptionsvorbereitung findet in Form eines Seminars statt. Je nach Art der Adoption, werden unterschiedliche Seminare angeboten. Diese werden teilweise in Kooperation mit der Adoptionsvermittlungsstelle der StädteRegion Aachen organisiert.

3. Sozialuntersuchung

Laut Gesetz muss ein Familiengericht jeden Adoptionskandidaten für fähig befinden, ein Kind adoptieren zu können. Das Familiengericht gibt hierzu bei der ZBGA eine Sozialuntersuchung in Auftrag.

Bei dieser Sozialuntersuchung prüft eine Sozialarbeiterin das soziale und familiäre Umfeld, es finden psychologische Gespräche statt und es wird eine medizinische Einschätzung durch einen Arzt durchgeführt.

Spätestens nach einer Frist von vier Monaten übermittelt die ZBGA dem Familiengericht den vollständigen Sozialbericht.

4. Vermittlung eines Adoptivkindes durch den Vermittlungsdienst

Während der Adoptionsvermittlung arbeitet die ZBGA mit den Vermittlungsdiensten der Französischen Gemeinschaft zusammen.

Die Mitarbeiterinnen der ZBGA unterstützen die Adoptionskandidaten dabei, mit den Adoptionsvermittlungsdiensten in Kontakt zu treten. Bei Bedarf stellt die ZBGA einen Übersetzer zur Verfügung. Die anfallenden Übersetzerkosten trägt seit einigen Jahren die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Wenn Sie in einer Gemeinde der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen und ein Kind adoptieren möchten oder wenn Sie bereits adoptiert haben - wenden Sie sich gerne mit allen Fragen an die Mitarbeiterinnen der ZBGA.

Sie denken darüber nach, Ihr Kind zur Adoption freizugeben?


Dann melden Sie sich ganz unverbindlich bei uns. Wir schlagen Ihnen einen vertraulichen Termin mit einer unserer Sozialarbeiterinnen vor.
Es ist besser, sich so früh wie möglich zu melden, auch wenn Ihr Kind noch nicht geboren ist.


Sie alleine entscheiden am Ende, welche Lösung für Sie und Ihr Kind die Beste ist. Wir sind nur da, um Sie bei Ihrer Entscheidung zu begleiten und Ihnen alle Möglichkeiten, Hilfsangebote und Prozeduren zu erklären.