ESF – Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Sie haben finanzielle Probleme oder sind überschuldet? In Ostbelgien gibt es ein einzigartiges Instrument, um Privatpersonen aus ihrer Überschuldungssituation zu helfen.

Sie sind eine Privatperson und überschuldet? Eine Schuldnerberatung der Deutschsprachigen Gemeinschaft berät und begleitet Sie?

Dann können Sie einen Antrag stellen, damit der Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ihnen unter die Arme greift. Dieser Antrag muss den gesetzlichen Vorgaben und der Geschäftsordnung des Entschuldungsfonds entsprechen.

Wie sieht der Weg zur Entschuldung aus?

Eine Vergabekommission begutachtet die Anträge. Diese legt sie dem delegierten Beamten vor, damit dieser eine Entscheidung trifft.

Wenn er grünes Licht gibt, erhalten die überschuldeten Privatpersonen ein zinsloses Darlehen, um ihre Schulden zu begleichen. Solange der Schuldner das Darlehen abstottert, begleitet eine Schuldnerberatungsstelle ihn.

Wenn der Antrag über 10.000,00 Euro liegt, muss das Arbeitsgericht im Vorfeld einen Antrag auf kollektive Schuldenregelung abgelehnt haben.

Maximal beläuft sich das zinslose Darlehen auf 12.500,00 Euro, nachdem das Gericht eine kollektive Schuldenregelung abgelehnt hat.