Kollektive Schuldenregelung

Die Prozedur soll dem Schuldner erlauben, soweit es ihm möglich ist, seine Gläubiger auf gerechte Art und Weise zu bezahlen und individuelle Prozeduren zu vermeiden.

Das Gesetz zur Kollektiven Schuldenregelung und der Möglichkeit des Verkaufs von beschlagnahmten Immobilien verabschiedete die belgische Föderalregierung am 5. Juli 1998.

Wer hat Anrecht auf die Kollektive Schuldnerregelung?

Jede natürliche Person, die außerstande ist, ihre Schulden zu bezahlen, kann einen entsprechenden Antrag einreichen. Wichtig ist, dass

  • sie kein Kaufmann im Sinne von Artikel 1 des Handelsgesetzbuchs ist und
  • ihre Zahlungsunfähigkeit nicht organisiert hat

Ist die in Absatz I erwähnte Person früher Kaufmann gewesen, kann sie diesen Antrag erst einreichen, wenn

  • mindestens sechs Monate vergangen sind, seitdem sie ihr Handelsgewerbe aufgegeben hat
  • oder das eventuelle Konkursverfahren abgeschlossen ist

Wie und wo reicht der Schuldner einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung ein?

Der Schuldner reicht seinen Antrag beim zuständigen Arbeitsgericht seines Wohnsitzes ein. Dieses sogenannte Gesuch muss er dem Gerichtsschreiber übergeben. Die Gebühren, die für eine Einschreibung anstehen, entfallen, wenn es um einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung geht.

Um den Antrag vorzubereiten, ist angeraten, dass der Schuldner sich eine Schuldnerberatungsstelle zur Seite nimmt. Denn die Prozedur und der Antrag sind sehr komplex.

Für den Antrag ist es ebenfalls wichtig, dass der Schuldner transparent und offen zeigt, wie es um seine finanziellen Verhältnisse wie Einkünfte und Besitztümer bestellt ist.

Außerdem muss der Antrag ausführlich sein: Jede Schuld mit den verschiedenen Gläubigern und deren jeweiligen Adressen muss der Schuldner aufführen. So kann der Gerichtsschreiber diesen eine Kopie der richterlichen Entscheidung zukommen lassen.

Wie verläuft das weitere Verfahren?

Der Richter prüft den Antrag und seine Vollständigkeit. Sollte der Richter den Antrag annehmen, bezeichnet er einen Schuldenvermittler. Dabei kann es sich entweder um

  • einen Jurist oder
  • seit 2014 um eine Schuldnerberatungsstelle, wenn diese sich beim Arbeitsgericht hat eintragen lassen

Der zuständige Schuldenvermittler versucht, eine Einigung zwischen den Gläubigern und dem Schuldner zu erzielen, damit Letzterer seine Schulden zurückzahlen kann. Der Vermittler bereitet einen einvernehmlichen Entschuldungsplan vor und handelt diesen aus.

Wenn alle betroffenen Gläubiger grünes Licht gegeben haben, kontrolliert und begleitet der Schuldenvermittler, dass der Plan ausgeführt wird.

Sollte der ausgehandelte Plan nicht einstimmig durch die Gläubiger angenommen werden, kann der Richter entscheiden, dem Schuldner:

  • keine Schulden zu erlassen
  • einen Teil der Schulden zu erlassen
  • oder die ganzen Schulden zu erlassen (sehr selten)

Das Ziel dieses Gesetzes: dem Schuldner helfen, seine Schulden so zurückzuzahlen, dass es für ihn machbar und menschenwürdig bleibt. Den Gläubigern werden mitunter verschiedene Verfahrensrechte zuerkannt. Die Bemühungen des Schuldners oder seine finanzielle Situation beeinflussen, ob Schulden gestückelt oder erlassen werden.

Jedoch kann die Prozedur auch einige unangenehme Auflagen für den Schuldner haben, indem der Richter Folgendes anordnet, etwa:

  • die Einschränkung seiner Finanzmittel
  • den Verkauf seiner Immobilie und seiner pfändbaren Möbel
  • oder verschiedenen Maßnahmen wie Weiterbildung, Budgetbegleitung, usw., die die Rückzahlung der Schulden fördern sollen.