Wie sieht die Kinderbetreuung in Ostbelgien 2025 aus?

Der sogenannte Masterplan 2025 versteht sich als Zukunftsorientierung, um die Kinderbetreuung nachhaltig und bedarfsorientiert zu gestalten.

  • Sein Grundsatz: Jede Familie mit Bedarf an Kinderbetreuung hat das Recht auf Kinderbetreuung.
  • Sein Ziel: 100 Prozent des tatsächlichen Bedarfs an Kinderbetreuung bis zum Jahr 2025 decken.

Daher wird das Angebot in Ostbelgien ausgebaut, damit für Eltern und Kind die passende Betreuung dabei ist.

Wie der Masterplan entstand und sich weiterentwickelt

Unterschiedliche Akteure brachten die Zukunftsvision auf den Weg und nähren sie weiter:

  • 1. Halbjahr 2016 Familienforum zu den Themen ‚Kinderbetreuung‘ und ‚Kindergeld‘: Bürger und Personen aus Interessengruppen, die sich mit Familie beschäftigen, beteiligten sich daran, die Kinderbetreuung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Sie besprachen in Workshops Vorschläge, um das existierende Angebot zu erweitern und zu verbessern.
  • 2. Halbjahr 2016 Abendveranstaltung mit allen Akteuren der Kinderbetreuung: Weitere Vorschläge bahnen sich ihren Weg in den Masterplan 2025.
  • regelmäßiger Austausch zwischen der Regierung, dem Ministerium und den Tagesmüttern: Aus diesen Begegnungen fließen interessante Anregungen in den Masterplan.
  • 24. Januar 2017 umfassendes Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrates: Der Masterplan wird um einige Punkte ergänzt und insbesondere in verschiedenen Bereichen detaillierter beschrieben.
  • 2018 Bürgerdialog zum Thema Kinderbetreuung. Viele der dort formulierten Empfehlungen wurden in dem Masterplan berücksichtigt.

Der Masterplan ist kein stillstehendes Dokument. Er ist eine Vision, die sich weiterentwickelt. Deshalb wurden die neueste Version aus der Zeit zwischen Januar 2018 bis August 2019 eingefügt.