Dienstleister in der Kinderbetreuung anerkennen und bezuschussen Kinderbetreuung zu beaufsichtigen, anzuerkennen und zu bezuschussen, liegt in Händen der jeweiligen Gemeinschaft. Ehe ein Kinderbetreuungsdienst in Ostbelgien seine Arbeit mit den Kleinen starten darf, muss die Deutschsprachige Gemeinschaft ihn anerkennen. Dabei ist es gleich, ob Sie als Einzelperson etwa als selbstständige Tagesmutter oder als Dienst wie beispielsweise als Kinderkrippe mit Betreuungspersonal arbeiten möchten.
Anerkennung als selbstständige(r) Tagesmutter(-vater) Möchten Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden? Möchten Sie dabei selbstständig arbeiten, ob alleine oder gemeinsam mit anderen?
Anerkennung als konventionierte(r) Tagesmutter(-vater) Möchten Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden? Möchten Sie dabei einem Dienst angeschlossen sein, der Ihnen die Kinder zur Betreuung vermittelt und Ihre Bezahlung regelt?
Anerkennung als Kinderkrippe oder als Mini-Krippe Möchten Sie gemeinsam mit anderen Mitarbeitern Kleinkindbetreuung anbieten? Dann könnte eine Möglichkeit sein, eine Kinderkrippe zu gründen.
Anerkennung als Kinderhort Sie möchten Eltern von Kleinkindern eine punktuelle Kinderbetreuung anbieten? Dann ist ein Kinderhort genau das Richtige! Hier können Babys und Kleinkinder an einigen Tagen der Woche unangemeldet betreut werden.
Anerkennung als Standort der außerschulischen Betreuung (AUBE) Möchten Sie gemeinsam mit anderen Mitarbeitern Kinderbetreuung vor und nach der Schule und/oder in den Ferien anbieten? Ein möglicher Weg: einen Standort für die außerschulische Betreuung (AUBE) ins Leben rufen.
Anerkennung als betreutes Freizeitangebot für Drei- bis Zwölfjährige Möchten Sie als Gemeinde oder als Organisation - eventuell in Zusammenarbeit mit anderen Partnern - ein betreutes Ferienangebot für Kinder zwischen drei und zwölf Jahren anbieten? Dann sind Sie hier richtig.