Anerkennung als Standort der außerschulischen Betreuung (AUBE)

Möchten Sie gemeinsam mit anderen Mitarbeitern Kinderbetreuung vor und nach der Schule und/oder in den Ferien anbieten? Ein möglicher Weg: einen Standort für die außerschulische Betreuung (AUBE) ins Leben rufen.

Die Anerkennungsbedingungen und Bestimmungen und eines Standortes der außerschulischen Betreuung (AUBE) regelt der Erlass vom 22. Mai 2014, verfügbar im Downloadbereich.

Um anerkannt zu sein, muss ein Betreuungskonzept und eine Hausordnung erstellt werden. Auch die Räumlichkeiten müssen gewisse Bedingungen erfüllen. Der Standort muss zudem Sicherheitsnormen befolgen.

Weitere Anerkennungsbedingungen etwa zum Personal einer AUBE oder Verfahren einer Anerkennung finden Sie in den Rechtstexten im Downloadbereich.
Um einen AUBE-Standort zu gründen, können Fachleute aus dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Sie aktiv unterstützen.