Artikel versenden

Anerkennung als betreutes Freizeitangebot für Drei- bis Zwölfjährige

Möchten Sie als Gemeinde oder als Organisation - eventuell in Zusammenarbeit mit anderen Partnern - ein betreutes Ferienangebot für Kinder zwischen drei und zwölf Jahren anbieten? Dann sind Sie hier richtig.

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein.