Anerkennung als Kinderhort

Sie möchten Eltern von Kleinkindern eine punktuelle Kinderbetreuung anbieten? Dann ist ein Kinderhort genau das Richtige! Hier können Babys und Kleinkinder an einigen Tagen der Woche unangemeldet betreut werden.

Ausschließlich juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, dürfen Träger eines Kinderhortes sein. Um außerdem anerkannt zu sein, müssen ein Betreuungskonzept und eine Hausordnung erstellt werden. Es gibt weitere Bedingungen, um anerkannt zu werden, etwa für das Personal eines Kinderhortes oder zum Verfahren einer Anerkennung.

Im Detail finden Sie die Anerkennungsbedingungen und Bestimmungen eines Kinderhortes im Erlass vom 22. Mai 2014, den Sie herunterladen können.

Auch die Räumlichkeiten müssen gewisse Bedingungen erfüllen. Der Kinderhort muss zudem Sicherheitsnormen befolgen. Dazu lesen Sie mehr im Ministeriellen Erlass vom 8. März 2017 und der Broschüre „Wegweiser zur sicheren Gestaltung der Kleinkindbetreuung“ im Downloadbereich.

Um einen Kinderhort zu gründen, können Fachleute aus dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Sie aktiv unterstützen.