Auslandsadoption: Kulturelle und rechtliche Unterschiede beachten

Auslandsadoptionen stellen besondere Anforderungen an die Adoptiveltern. Sie müssen kulturelle Unterschiede und verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachten.

Hier spielt die Hilfe der ZBGA eine wichtige Rolle. Die Zentrale Behörde der Gemeinschaft für Adoption greift den Kandidaten unter die Arme, um sich gut vorzubereiten. Der Dienst begleitet sie Schritt für Schritt dabei, die Adoption durchzuführen. Ein wichtiges Ziel in diesem komplexen Verfahren ist, ein positives Eignungsurteil durch das Familiengericht zu erhalten.

Was ist eine internationale Adoption?

 

Als international gilt, kurz gesagt, jede Adoption, für die das Kind länderübergreifend den Ort wechselt. Unterschieden wird bei Adoptionen aus dem Ausland zwischen Vertragsstaaten des „Haager Adoptionsabkommens“ und Nichtvertragsstaaten.

 

Das Abkommen bekämpft Missbräuche wie Erpressung, Kinderhandel und Korruption. Belgien ist Vertragsstaat - somit auch die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Die Adoptivkandidaten der Deutschsprachigen Gemeinschaft müssen sich zwecks Vermittlung eines Adoptivkindes an die entsprechenden Vermittlungsdienste der Französischen Gemeinschaft wenden. Die ZBGA kann den Kandidaten bei der Auswahl des Dienstes behilflich sein und stellt bei Bedarf Übersetzer zur Verfügung.

Die wichtigsten Länder, mit denen die dort anerkannten Adoptionsvermittlungsdienste zusammenarbeiten, sind Südafrika, Kolumbien, Indien, Russland und die Philippinen.

Die ZBGA hilft auf dem Weg zur Auslandsadoption

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Auch die internationale Adoption beginnt mit einem persönlichen Informationsgespräch in der ZBGA. Dann folgt die Einschreibung.

Ein Seminar bereitet die angehenden Adoptionskandidaten auf die Adoption vor. Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert dieses gemeinsam mit dem Adoptionsvermittlungsdienst der Städteregion Aachen.

Wenn das Seminar endet, erhalten alle eine Teilnahmebescheinigung.

Nachdem die Adoptionskandidaten beim Abschlussgespräch der Adoptionsvorbereitung ihre Teilnahmebescheinigung erhalten haben, stellen sie mit Hilfe der ZBGA beim Familiengericht einen Antrag auf Erlangung eines Eignungsurteils.

Um die Eignung festzustellen, prüft der Richter, ob die Adoptionskandidaten die rechtlichen Voraussetzungen für die Adoption erfüllen und über die erforderlichen sozialpsychologischen Eigenschaften verfügen. Das Familiengericht beauftragt die ZBGA eine Sozialuntersuchung durchzuführen, die als Grundlage für die Beurteilung der Eignung dient. Nach Anhörung ergeht das Eignungsurteil.

Die Adoptionskandidaten können sich im nächsten Schritt an einen entsprechenden Adoptionsvermittlungsdienst wenden. Im multidisziplinären Team erarbeitet der Dienst mit den Kandidaten ihr Adoptionsprojekt und entscheidet nach Einschätzung, ob er mit den Kandidaten eine Konvention eingehen kann.

Ist dies der Fall, so beginnt für die Kandidaten die Wartezeit auf ihren Kindervorschlag. Diese Wartezeit kann je nach Land und Adoptionsprojekt unterschiedlich sein. Wenn die Kandidaten den ersehnten Kindervorschlag bekommen, reisen sie mindestens einmal in das Heimatland des Kindes. Auch die Adoption selbst erfolgt meistens im Herkunftsland des Kindes.

Sobald die Adoption vorläufig durch die Föderale Zentrale Behörde (ACF) anerkannt wird, darf das Kind in Belgien einreisen. Auch nach der Adoption betreuen die Mitarbeiter der ZBGA die Adoptivfamilien, wenn diese es wünschen.

Darüber hinaus organisiert die ZBGA Austauschabende für Adoptivfamilien, Elternabende, Fachtagungen und Themennachmittage sowie jährlich einen Adoptivfamilientag.