Intrafamiliäre Adoption: in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit verkürzter Vorbereitung

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Bei der intrafamiliären Adoption handelt es sich um die Adoption eines Kindes, das den oder dem Adoptionskandidaten schon bekannt ist. Es besteht in irgendeiner Form eine soziale Bindung. Es geht beispielsweise um den Nachwuchs eines Verwandten, ein Stief- oder Pflegekind.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft organisiert ein Vorbereitungsseminar in verkürzter Form für die Kandidaten einer intrafamiliären Adoption. Dieses besteht aus drei Terminen, bei denen die Kandidaten und gegebenenfalls die Familie auf die anstehende Adoption und deren eventuellen Auswirkungen vorbereitet werden.

Während eines Abschlussgespräches erhalten die Kandidaten eine  Teilnahmebescheinigung, mit der ein Adoptionsantrag beim Familiengericht gestellt werden kann.

Die ZBGA wird auch hierzu mit einer Sozialuntersuchung beauftragt. Dabei überprüft sie soziale, medizinische und psychologische Aspekte. Außerdem prüft sie, ob die Adoption im Interesse des Kindes ist und der oder die Adoptionskandidaten hierzu geeignet sind.

Nach Anhörung beim Familiengericht erfolgt der Entscheid über die Adoption des Kindes.

Da das zu adoptierende Kind oder die zu adoptierenden Kinder keine Fremden mehr sind, begleitet kein Vermittlungsdienst diese Adoption. Die Mitarbeiter der ZBGA betreuen auf Wunsch auch nach dem Verfahren die Adoptierten und ihre Familien.