Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung

Dieser reicht von 88,97 EUR/Kind/Monat bis 587,25 EUR/Kind/Monat. Er hängt davon ab, wie selbstständig das Kind ist.

Der Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung ist eine Beihilfe:

  • weil diese Kinder einen höheren Pflegebedarf haben
  • und damit höhere Kosten anfallen
  • und die Eltern zusätzliche Anstrengungen leisten

Sie können einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen, wenn

  • Ihr Kind 0 bis 21 Jahre alt ist und
  • beeinträchtigt ist

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben stellt die Beeinträchtigung fest.

 Die Dienststelle nimmt bei der Feststellung drei Aspekte unter die Lupe:

  • Pfeiler 1: die physischen und geistigen Folgen der Beeinträchtigung
  • Pfeiler 2: deren Einfluss auf die Teilnahme des Kindes am täglichen Leben (Mobilität, Lernfähigkeit, Körperpflege …)
  • Pfeiler 3: die Folgen der Beeinträchtigung für die Familie (ärztliche Behandlung, notwendige Fahrten, Anpassung des Umfeldes …)

Die Dienststelle vergibt pro Pfeiler Punkte:

Selbstständigkeitsgrad Betrag
EUR/Monat
Kategorie 1 mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 und
weniger als 6 Punkte in den 3 Pfeilern
88,97
Kategorie 2 6 - 8 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger
als 4 Punkte in Pfeiler 1
117,24
Kategorie 3 9 - 11 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger
als 4 Punkte in Pfeiler 1
274,25
Kategorie 4 6 - 8 Punkte in den 3 Pfeilern und
mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 oder
9 - 11 Punkte in den 3 Pfeilern und
mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 oder
12 - 14 Punkte in den 3 Pfeilern
452,21
Kategorie 5 15 - 17 Punkte in den 3 Pfeilern 513,98
Kategorie 6 18 - 20 Punkte in den 3 Pfeilern 550,61
Kategorie 7 über 20 Punkte in den 3 Pfeilern 587,25

Um einen Zuschlag bei Beeinträchtigung zu erhalten, stellt die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) die Beeinträchtigung Ihres Kindes offiziell fest. Den Antrag können Sie online stellen. Bei Fragen kontaktieren Sie die Dienststelle unter 0800 900 11.