Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung
Der Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung reicht von 98,14 EUR/Kind/Monat bis 647,75 EUR/Kind/Monat. Die Höhe des Zuschlags hängt davon ab, wie selbstständig das Kind ist.
Der Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung ist eine Beihilfe, weil:
- die Kinder meist einen höheren Pflegebedarf haben,
- dadurch höhere Kosten anfallen
- und die Eltern zusätzliche Anstrengungen leisten
Sie können einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen, wenn
- Ihr Kind 0 bis 21 Jahre alt ist und
- eine Beinträchtigung hat
Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben stellt die Beeinträchtigung fest.
Die Dienststelle nimmt bei der Feststellung drei Aspekte unter die Lupe:
- Pfeiler 1: die physischen und geistigen Folgen der Beeinträchtigung
- Pfeiler 2: deren Einfluss auf die Teilnahme des Kindes am täglichen Leben (Mobilität, Lernfähigkeit, Körperpflege, usw.)
- Pfeiler 3: die Folgen der Beeinträchtigung für die Familie (ärztliche Behandlung, notwendige Fahrten, Anpassung des Umfeldes, usw.)
Die Dienststelle vergibt pro Pfeiler Punkte:
Selbstständigkeitsgrad |
Betrag
EUR/Monat |
Kategorie 1 |
mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 und
weniger als 6 Punkte in den 3 Pfeilern |
98,14 |
Kategorie 2 |
6 - 8 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger
als 4 Punkte in Pfeiler 1 |
129,32 |
Kategorie 3 |
9 - 11 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger
als 4 Punkte in Pfeiler 1 |
302,50 |
Kategorie 4 |
6 - 8 Punkte in den 3 Pfeilern und
mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 oder
9 - 11 Punkte in den 3 Pfeilern und
mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 oder
12 - 14 Punkte in den 3 Pfeilern |
498,79 |
Kategorie 5 |
15 - 17 Punkte in den 3 Pfeilern |
566,93 |
Kategorie 6 |
18 - 20 Punkte in den 3 Pfeilern |
607,33 |
Kategorie 7 |
über 20 Punkte in den 3 Pfeilern |
647,75 |
Um einen Zuschlag bei Beeinträchtigung zu erhalten, stellt die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) die Beeinträchtigung Ihres Kindes offiziell fest. Den Antrag können Sie online stellen. Bei Fragen können Sie die DSL kontaktieren. Alle Angaben finden Sie unter "Mehr zum Thema" auf dieser Seite.