Prämien

Neben dem regelmäßigen Kindergeld gibt es zwei Prämien: die Geburts- und die Adoptionsprämie.

Geburtsprämie

Die Geburtenprämie beträgt 1.320,88 EUR/Kind.

Die Prämie erhält jedes Kind, das seinen ersten Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat. Das Ministerium bezahlt sie einmalig anlässlich der Geburt.

Den Antrag auf Geburtsbeihilfe können die Eltern - begleitet von einem ärztlichen Attest - ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft stellen. Die Zahlung kann zwei Monate vor dem ausgezählten Geburtsdatum erfolgen.

Falls das Kind leblos zur Welt kommt und ein Standesbeamter eine Urkunde über die Anmeldung eines leblosen Kindes angefertigt hat, wird die Geburtsprämie auch gewährt. Die Mutter des Kindes muss zum Zeitpunkt der Entbindung ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.

Sonderfall: Familie lebt im EU-Ausland

In bestimmten Fällen können auch Bürger mit Wohnsitz im EU-Ausland Anspruch auf die Geburtsprämie haben. Generell sind die Bedingungen hierfür erfüllt, wenn

  • ein Elternteil in der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet und
  • das Wohnsitzland der Familie keine vergleichbare Leistung anlässlich der Geburt eines Kindes vorsieht.

Sie können uns immer gerne Ihren Antrag zur Überprüfung Ihrer Situation einreichen.

Adoptionsprämie

Die Adoptionsprämie beträgt 1.320,88 EUR/Kind.

Die Prämie erhält jedes Kind, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  1. Es liegen Dokumente vor, die die Absicht des oder der Adoptierenden ausdrücken, ein Kind zu adoptieren. Bei diesen Dokumenten handelt es sich um einen Antrag, der beim zuständigen Gericht eingereicht wurde, oder um eine unterzeichnete Adoptionsurkunde, falls es keinen Antrag gibt.
  2. Das Kind hat denselben Wohnsitz wie der Adoptierende.
  3. Das Kind ist kindergeldberechtigt.