Sie befinden sich im Adoptionsverfahren? Das Ministerium übernimmt Ihre Kosten

Ein Baby hält ein Sparschwein in den Händen.

Die Gründung einer Familie durch Adoption bedeutet, sich auf einen langen Weg zu begeben, der allen Beteiligten viel abverlangt. Hierzu gehören sowohl psychosoziale als auch finanzielle Belastungen.

Zur Unterstützung der Familien übernimmt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft seit dem 1. Januar 2022 die Kosten, die Ihnen bei der Vorbereitung und den damit verbundenen psychologischen Gesprächen entstehen.

Wer wird unterstützt?

Das Ministerium interveniert bei den folgenden Adoptionsformen: 

  • extrafamiliär national: Kind und Adoptionskandidaten kennen sich nicht. Beide Parteien leben in Belgien.
  • extrafamiliär international: Kind und Adoptionskandidaten kennen sich nicht. Das Kind wechselt länderübergreifend den Wohnort.
  • intrafamiliär international: Kind und Adoptionskandidaten kennen sich, es besteht in irgendeiner Form eine soziale Bindung. Das Kind wechselt länderübergreifend den Wohnort.

"Es geht darum, Paaren oder Einzelpersonen, die sich auf den Adoptionsweg begeben, finanziell eine Unterstützung zu gewähren Einerseits soll das Adoptionsprojekt zugänglicher werden, andererseits soll das dem Kind, das schlussendlich adoptiert wird, zugutekommen“, sagt Sozialassistentin Anne Radermacher.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Rückerstattung einreichen, wenn Sie:

  • in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
  • und über ein Eignungsurteil verfügen

Den Antrag auf Rückerstattung können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Notifizierung des Eignungsurteils schriftlich bei der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) einreichen.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. Sie können dieses auch telefonisch oder per E-Mail bei der ZBGA anfragen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den für Sie zuständigen Sozialarbeiter der ZBGA.