Anerkennung als betreutes Freizeitangebot für Drei- bis Zwölfjährige

Möchten Sie als Gemeinde oder als Organisation - eventuell in Zusammenarbeit mit anderen Partnern - ein betreutes Ferienangebot für Kinder zwischen drei und zwölf Jahren anbieten? Dann sind Sie hier richtig.

Seit 2017 können in Ostbelgien, neben der außerschulischen Betreuung, weitere betreute Ferienangebote für Kinder zwischen drei und zwölf Jahren finanziell unterstützt werden. Die Gemeinden sollen diese ergänzenden Angebote anstoßen.

Ziel ist es, das Angebot der Ferienbetreuung für Kinder in den neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Schulferien zu erweitern. Dabei soll in den Konzepten ein inklusiver Ansatz berücksichtigt werden, um allen Kindern Erfahrungen mit Vielfalt zu ermöglichen.

Voraussetzungen

Das betreute Ferienangebot muss dabei unter der Trägerschaft der Gemeinde stehen. Diese kümmert sich um die logistische Abwicklung und arbeitet ein Betreuungskonzept aus. Die Gemeinde sorgt ebenfalls für die benötigte Mindestanzahl betreuender Personen:

  • eine betreuende Person für acht Kinder von drei bis fünf Jahre
  • eine betreuende Person für zehn Kinder ab sechs Jahre

UND

  • eine Person für die Hauptleitung

Dafür kann die Gemeinde auch mit anderen Organisationen zusammenarbeiten.

Bisherige Angebote

Aktuell finden alle Angebote während der Sommerferien statt. Es ist jedoch ebenfalls möglich, ein Ferienangebot während der anderen Schulferien anzubieten.

Die Stadt Eupen bietet in Zusammenarbeit mit der VoG Chudosnik Sunergia betreute Ferienangebote an, während die Gemeinde Lontzen mit Ocarina Ostbelgien zusammenarbeitet.

Die Gemeinde Sankt Vith sowie die Gemeinde Burg-Reuland organisieren betreute Ferienangebote während der Sommerferien.

Für jedes neue durch die Gemeinde angebotene betreute Ferienangebot kann ein Antrag auf Bezuschussung beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragstellung, Bedingungen, Aufgabenbeschreibung und zu den Zuschuss- und Auszahlungsbedingungen finden Sie im beigefügten Mustervertrag.

Die rechtliche Grundlage für die betreuten Ferienangebote ist Artikel 202 des Erlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung.