Anerkennung als selbstständige(r) Tagesmutter(-vater)

Möchten Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden? Möchten Sie dabei selbstständig arbeiten, ob alleine oder gemeinsam mit anderen?

Der Beruf der Tagesmutter passt vielleicht, wenn

  • Sie verantwortungsbewusst, geistig und körperlich fit sind
  • Sie Geschick im Umgang mit Kleinkindern und pädagogische Fähigkeiten haben

Eine Ausbildung ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht erforderlich. Grundsätzlich können sowohl Frauen als auch Männer Tagesmutter bzw. Tagesvater werden.

Was genau bedeutet „selbstständig“?

Wie ihr Name schon verrät, arbeiten selbstständige Tagesmütter bzw. –väter eigenständig. Sie haben somit in gewissem Maße die Freiheit, die Kleinkindbetreuung autonom zu gestalten. Dies betrifft zumindest:

  • die Betreuungszeiten
  • die Nahrung, die sie den Kindern anbieten
  • die Elternbeteiligung

Selbstständige Tagesmütter bzw. -väter können sowohl alleine als auch zu zweit oder zu dritt Kinder betreuen. Das Betreuungskonzept und die Sicherheitsnormen unterliegen gewissen Richtlinien.

Wie verläuft der Weg zur Selbstständigkeit?

Um als Tagesmutter oder -vater in der Kinderbetreuung selbstständig arbeiten zu dürfen, müssen die Kandidaten gewisse Bedingungen erfüllen. Diese prüft das Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB) und erstellt eine Stellungnahme, welches dem Ministerium vorgelegt wird. Die Anerkennung der selbstständigen Tagesmütter bzw. -väter spricht die zuständige Ministerin aus.

Das ZKB berät Sie bei den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um Tagesmutter oder -vater zu werden und begleitet Sie während der gesamten Dauer Ihrer Tätigkeit.

Die Betreuung durch selbstständige Tagesmütter und -väter wird durch Rechtstexte geregelt. Diese Texte finden Sie unter „Juristische Dokumente“ zum Herunterladen.