Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

Wer entscheidet eigentlich, dass ein Kind aus seiner Ursprungsfamilie herausgenommen wird? Wer Pate oder Pflegefamilie werden möchte, stellt sich viele Fragen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wer kann Pflegemutter oder Pflegevater werden?

Fast alle Menschen können Pflegeeltern werden. Hier ein paar Eckdaten:

  • Sie leben alleine oder in einer Partnerschaft, mit Kindern oder ohne
  • Sie verfügen über dem Bedarf des Kindes entsprechenden zeitlichen Freiraum
  • Sie haben genügend Platz zur Aufnahme eines (weiteren) Kindes in Ihrer Wohnung
  • Sie verfügen über ein ausreichendes Einkommen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten
  • Sie sind gesund und haben keine Vorstrafen, die die Aufnahme eines Kindes ausschließen würden

Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter, um Pflegefamilie zu werden?

Das Dekret sieht kein Mindest- oder Höchstalter vor.

Bei Langzeitpflegschaften soll der Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und Kind einem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kind entsprechen.

Personen im Rentenalter werden besonders für Patenschaften, Kurzzeit- oder Perspektivklärungspflegen gesucht.

Wie kommt ein Kind in eine Pflegefamilie?

Das ist gesetzlich genau geregelt. Im Dekret über die Jugendhilfe vom 19. Mai 2008 heißt es „Jugendliche dürfen … nur in begründeten Fällen und im Rahmen einer nachprüfbaren Entscheidung … zu ihrem Wohl von den Eltern getrennt werden“ (Art. 4 § 2).

Der Jugendhilfedienst begleitet Kinder und deren Eltern, um den Schutz der Kinder sicherzustellen. Wenn der Jugendhilfedienst zu der Einschätzung kommt, dass das Kindeswohl gefährdet ist, kann er den Eltern unter anderem eine Unterbringung in einer Pflegefamilie vorschlagen. Sind die Eltern damit einverstanden, wird die Entscheidung vertraglich festgehalten.

Wenn die Eltern einer Unterbringung nicht zustimmen, aber eine akute Gefahr für das Kind besteht, wird die Situation im gerichtlichen Rahmen verhandelt. Beschließt der Jugendrichter, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen, beauftragt er den Pflegefamiliendienst, eine geeignete Familie zu finden und das Kind in der Pflegefamilie unterzubringen.

Was ist der Unterschied zu einer Adoption?

Im Falle einer Adoption wird den Adoptiveltern die gesetzliche Elternschaft übertragen. Sie treffen alle Entscheidungen im Leben ihres Kindes.

Im Falle einer Pflegschaft bleiben die leiblichen Eltern in der Regel die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes, wie medizinische Eingriffe, die Wahl der Religion oder die Einschreibung in der Schule bedürfen des Einverständnisses der Eltern. Alltagsentscheidungen werden von den Pflegeeltern getroffen.

Im Unterschied zu Adoptivkindern kennen Pflegekinder ihre leiblichen Eltern und sehen sie im Rahmen von Besuchskontakten.

Manche Pflegschaften sind auf wenige Monate beschränkt, andere langfristig angelegt. In allen Fällen wird regelmäßig überprüft, ob die Unterbringung in der Pflegefamilie weitergeführt wird, eine Rückführung stattfinden kann oder es einer anderen Maßnahme bedarf. In der gesamten Zeit der Pflegschaft steht der Pflegefamiliendienst den Familien beratend und unterstützend zur Seite.