Warum übernahm die Deutschsprachige Gemeinschaft das Kindergeld?

Kontext im belgischen Staatsgefüge

Im Zuge der 6. Staatsreform wurde beschlossen, die Familienleistungen an die belgischen Gliedstaaten zu übertragen. Konkret betroffen sind

  • Flandern
  • die Wallonie
  • die Region Brüssel
  • die Deutschsprachige Gemeinschaft

Ab Januar 2019 übernahmen diese Gliedstaaten bis auf Brüssel, wo man am 01. Januar 2020 nachgezogen ist, eigenständig die Verwaltung der Familienleistungen. Flandern und die Deutschsprachige Gemeinschaft taten dies übrigens gleich aufgrund ihrer eigenen Gesetzesgrundlage.

Bestehende Akten wurden nahtlos übernommen, sodass niemand erneut einen Antrag stellen musste.

Konzept in Ostbelgien

Das Kindergeld ist das Recht eines jeden Kindes. Also hat jedes Kind, das offiziell in der Deutschsprachigen Gemeinschaft lebt, automatisch Anrecht auf Kindergeld. Unabhängig davon, das wievielte Kind es ist, erhält jeder Jungspund denselben Basisbetrag.

Das Recht auf Kindergeld ist bis 18 Jahre bedingungslos. Für Kinder mit Beeinträchtigung gilt dies sogar, bis diese ihren 21. Geburtstag feiern.

Danach können erwachsene Kinder unter gewissen Bedingungen (z.B. Ausbildung) bis zum Alter von 25 Jahren weiterhin finanziell unterstützt werden.

Wozu dienen die Familienleistungen?

 

Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben, sich zu entwickeln und zu entfalten. Denn ein Kind oder mehrere zu versorgen, erhöht die Kosten des Haushalts. Die Familienleistungen gleichen dies teilweise aus. So bekämpft man gleichzeitig Kinderarmut.

Übergang

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat eine besonders faire und relativ schnelle Übergangsregelung entwickelt.

Mit Einführung des neuen Systems erhielt keine Familie weniger Geld als vorher. Die Übergangsregelung hielt pro Empfänger den Kindergeld-Betrag fest, den er erhielt, bevor das neue System eingeführt wurde. Dieser festgehaltene Betrag wird jedoch nicht indexiert.

Der Kindergeld-Betrag ändert erst,

  • wenn dieser laut neuem System vorteilhafter für eine Familie, sprich höher, wird
  • oder wenn die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ändert, beispielsweise wenn ein Baby zur Welt und damit in die Familie kommt oder wenn ein Kind nach seiner Ausbildung zu arbeiten beginnt und somit nicht mehr den kindergeldberechtigten Kindern eines Haushaltes hinzuzurechnen ist.

Dann wechselt eine Familie automatisch und endgültig ins neue Kindergeld-System. Inzwischen erhalten aber bereits sehr viele Familien die neuen Beträge.

Ob der neue Betrag vorteilhafter ist, wird immer automatisch geprüft, seit das neue System eingeführt wurde. Wenn etwa eine Familie, die den festgehaltenen Betrag erhält, plötzlich Anrecht auf den Sozialzuschlag bekommt und der neue Betrag dadurch vorteilhafter wird, erhält sie den neuen Betrag automatisch. Ein Wechsel zurück zum festgehaltenen Betrag ist dann nicht mehr möglich.

Wer der Empfänger im alten Kindergeld-System war, bleibt es auch im neuen. Das Kindergeld wird pro Empfänger berechnet und ausgezahlt.

Bei „Patchwork-Familien“ ist ausschlaggebend, wer der Kindergeldempfänger ist bzw. wer die Kindergeldempfänger sind. Es sind verschiedene Situationen möglich, die in der Praxis wie folgt aussehen könnten:

  • Eine Frau mit zwei Kindern zieht mit ihrem Partner, der selbst Vater von einem Sohn ist, zusammen. Die Mutter hat das Sorgerecht für ihre zwei Kinder und bezieht als Empfängerin das entsprechende Kindergeld. Ihr Partner erhält für sein Kind kein Kindergeld, da sein Sohn offiziell bei seiner Ex-Frau lebt.
  • Gehen wir von derselben Situation aus: Die Mutter erhält für ihre zwei Kinder das Kindergeld. Diesmal mit dem Unterschied, dass der Vater das Kindergeld für seinen Sohn erhält, da dieser seinen Wohnsitz beim Vater hat. In dem Fall behalten beide Elternteile jeweils das Kindergeld für ihre eigenen Kinder. Das Kindergeld wird für diesen Haushalt nicht zusammengelegt.
  • Wenn die Mutter und ihr Partner jedoch zusammen ein Kind bekommen, erhält die Mutter das Kindergeld für ihre zwei ersten Kinder und für das gemeinsame Kind. Der Vater erhält aber weiterhin das Kindergeld für seinen Sohn.

Innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, bearbeitet der Fachbereich Familie und Soziales Ihre Kindergeldakte.