Es gibt je nach Pflegebedarf des Kindes sieben verschiedene Zuschläge zwischen 86,42 Euro und 570,39 Euro.
Diese können bis zum 21. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.
Der Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung ist davon abhängig, wie sich die Beeinträchtigung auswirkt, und entspricht einer der folgenden Kategorien:
- Kategorie 1: 86,42 EUR pro Monat;
- Kategorie 2: 113,87 EUR pro Monat;
- Kategorie 3: 266,38 EUR pro Monat;
- Kategorie 4: 439,23 EUR pro Monat;
- Kategorie 5: 499,22 EUR pro Monat;
- Kategorie 6: 534,80 EUR pro Monat;
- Kategorie 7: 570,39 EUR pro Monat.
Um einen Zuschlag bei Beeinträchtigung zu erhalten, stellt die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) die Beeinträchtigung Ihres Kindes offiziell fest. Den Antrag können Sie online stellen. Bei Fragen kontaktieren Sie die Dienststelle unter 0800 900 11.
Sobald die Dienststelle die Beeinträchtigung feststellt, informiert sie automatisch das Ministerium. Das Ministerium zahlt Ihnen den Zuschlag gemeinsam mit dem Basiskindergeld aus. Dazu brauchen Sie keinen getrennten Antrag beim Ministerium zu stellen.
Zum Beispiel: Ein Kind mit Beeinträchtigung, das der Kategorie 3 entspricht und Anrecht auf eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung hat, erhält: 159,63 EUR + 266,38 EUR (Zuschlag Beeinträchtigung) + 76,25 EUR (Sozialzuschlag) = 502,26 EUR.