Mein Kind ist zwischen 0-18 Jahre alt Von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr durchlebt Ihr Kind verschiedene Etappen und kann finanzielle Unterstützung erhalten. Hier erfahren Sie, was es für Hilfen in dieser Zeit gibt.
Mein Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und macht eine Lehre/studiert Vom 18. bis zum 25. Lebensjahr kann ein Kind unter gewissen Bedingungen weiterhin Kindergeld erhalten. Hier erfahren Sie, wann Ihr Kind noch kindergeldberechtigt ist.
Mein Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und arbeitet Vom 18. bis zum 25. Lebensjahr kann ein Kind unter gewissen Bedingungen weiterhin Kindergeld erhalten. Hier erfahren Sie, wann Ihr Kind noch kindergeldberechtigt ist.
Mein Kind hat eine Beeinträchtigung Ein Kind mit einer Beeinträchtigung benötigt meistens mehr Unterstützung. In gewissen Fällen hat es Anrecht auf einen „Zuschlag für Kinder mit einer Beeinträchtigung“. Aber wann genau? Und wie den Zuschlag beantragen?
Ein Kind ist Halb- oder Vollwaise Leider kann es vorkommen, dass ein Kind ein Elternteil oder sogar beide verliert. Um diese Kinder zu unterstützen, wird Ihnen ein Halbwaisen- bzw. Vollwaisenzuschlag gewährt.
Das Kind lebt nicht in seiner Familie Es gibt Situationen, in denen das Kind nicht in seiner Familie lebt. Dann ändern die Empfänger des Kindergelds. Ein Zusatz wird für das Kind angespart.
Ich arbeite oder wohne im Ausland In gewissen Fällen arbeitet oder wohnt ein Elternteil im Ausland. Wie sich das auf das Kindergeld auswirkt, erfahren Sie hier.
Andere Situationen Für weitere individuelle Situationen wenden Sie sich an den Fachbereich Familie und Soziales des Ministeriums. Nachfolgend gehen wir näher darauf ein, was passiert, wenn ein Kind verschwindet oder entführt wird.