Adoption von Kindern aus dem Inland

Leben in einer neuen Familie - das bedeutet die Adoption für Kinder, die nicht in einer eigenen Familie aufwachsen können. Kinderlosen Paaren dagegen bietet sich die Chance, eine eigene Familie zu gründen.

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Im Erstgespräch bei der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) können Sie die Frage klären, ob Sie ein Kind aus dem In- oder Ausland adoptieren möchten. Vielleicht ist sogar eine Pflegschaft eine Alternative? Die Folgen sind unterschiedlich und zum Teil erheblich, sowohl was das Verfahren, die Dauer als auch die Kosten betrifft.

Wer sich für eine Inlandsadoption entscheidet, muss in Belgien wohnen (also auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft) und adoptiert ein Kind, das ebenfalls in Belgien wohnt. Ob Inlands- oder Auslandsadoption, die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar ist Pflicht.

Schritte auf dem Weg zur Inlandsadoption

 

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Die Inlandsadoption beginnt mit einem persönlichen Informationsgespräch in der ZBGA. Dann folgt die Einschreibung.

Ein Seminar bereitet die angehenden Adoptionskandidaten auf die Adoption vor.  Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert dieses gemeinsam mit dem Adoptionsvermittlungsdienst der Städteregion Aachen.

Nachdem die Kandidaten beim Abschlussgespräch der Adoptionsvorbereitung ihre Teilnahmebescheinigung erhalten haben, stellen sie mit Hilfe der ZBGA beim Familiengericht einen Antrag auf Erlangung eines Eignungsurteils.

Um die Eignung festzustellen, prüft der Richter, ob die Adoptionskandidaten die rechtlichen Voraussetzungen für die Adoption erfüllen und über die erforderlichen sozialpsychologischen Eigenschaften verfügen. Das Familiengericht beauftragt die ZBGA eine Sozialuntersuchung durchzuführen, die als Grundlage für die Beurteilung der Eignung der Adoptionskandidaten dient.

Nach Anhörung beim Familiengericht ergeht das Eignungsurteil.

Im nächsten Schritt können sich die Kandidaten aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft direkt an die Adoptionsvermittlungsdienste der Französischen Gemeinschaft wenden. Mit denen kooperiert die ZBGA und bietet dabei zum Beispiel Übersetzungshilfe an.

Im multidisziplinären Team erarbeitet der Dienst mit den Kandidaten ihr Adoptionsprojekt und entscheidet nach Einschätzung, ob er mit den Kandidaten eine Konvention eingehen kann.

Ist dies der Fall, so beginnt für die Kandidaten die Wartezeit auf ihren Kindervorschlag. Auch bei der Inlandsadoption ist die Wartezeit unterschiedlich lang. Sie variiert je nach Adoptionsprojekt und nach Bedarf der zu adoptierenden Kinder.

Erhalten die Kandidaten ihren Kindervorschlag und stimmen diesem zu, folgt die wichtige Phase des gegenseitigen Kennenlernens, in der Regel im Säuglingsheim in Belgien. Stimmt die „Chemie“ zwischen Kind und Adoptiveltern, zieht das Kind - zunächst wie ein Pflegekind - zu seinen Adoptiveltern. Erst danach kann ein Adoptionsantrag beim Familiengericht gestellt und über die Adoption entschieden werden. Diesem folgt die Registrierung bei der Gemeinde und bei der Föderalen Zentralen Behörde (ACF).

Weil im Laufe eines Lebens nach einer Adoption auch schwierige Fragen auftreten können, beraten und betreuen die Mitarbeiter der ZBGA die Familien auch weiterhin gerne.

Darüber hinaus organisiert die ZBGA Austauschabende für Adoptivfamilien, Elternabende, Fachtagungen und Themennachmittage sowie jährlich einen Adoptivfamilientag.